Die Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Dabei können die Kosten mit dem Velo, dem ÖV, oder dem eigenen Auto entstanden sein. Beim Abziehen der Fahrtkosten gilt es verschiedene Details zu beachten. Denn die angefallenen Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall zulässig und müssen mehrere Kriterien erfüllen. Darüber hinaus gilt ein Höchstbetrag der abziehbaren Kosten von CHF 3'000.